Zahnregulierung und Kieferregulierung – Ein schönes Lächeln in jedem Alter
Zahnfehlstände können in jedem Alter noch begradigt werden – so ist Versäumtes jederzeit nachzuholen. Auch im Erwachsenenalter müssen Sie auf ein perfektes Lächeln nicht länger verzichten.
Wir blicken auf über 20 Jahre Behandlungserfahrung im Bereich Zahn- und Kieferregulierung zurück — vertrauen Sie auf unsere Kompetenz.
Frühhandlung bei Kindern (von 6 bis 8 Jahren)
Eine kieferorthopädische Frühbehandlung kann bereits im Kindesalter durchgeführt werden.
Zur Frühbehandlung gehören beispielsweise das Abgewöhnen von Lutschgewohnheiten, Kreuzbissüberstellung und Lippeneinlagerung sowie das Eingliedern von Lückenhaltern nach vorzeitigem Milchzahnverlust.
Behandlung bei Jugendlichen (von 9 bis 16 Jahren)
Die Therapie von Zahn- und Kieferfehlstellungen erfolgt in der Regel im Alter von 10 bis 12 Jahren. Dabei werden das Wachstum, die Zahndurchbruchskräfte und die altersbedingte große Anpassungsfähigkeit der Kiefergelenke optimal genutzt.
Kleinere Zahnfehlstellungen sowie Kieferanomalien werden mit herausnehmbaren Geräten (lose Zahnspangen) behandelt.
Größere Zahnfehlstellungen werden nach Durchbruch der meisten bleibenden Zähne mit Multiband-/Multibracketapparaturen (feste Zahnspangen) behandelt.
Behandlung bei Erwachsenen
Ästhetische Zahnregulierung für Erwachsene erfolgt bei leichten Fehlständen über herausnehmbare Schienen (lose Zahnspangen). Diese bieten z.B. die Möglichkeit kleine Lücken zu schließen, Vor-/Zurückkippung der Zahnreihen zu korrigieren und geringe Einzelzahnbewegungen durchzuführen.
Komplexere Korrekturen werden mit Hilfe von Multiband-/Multibracketapparaturen durchgeführt. Wir verwenden selbstverständlich auch zahnfarbene Brackets, um die Zeit der Behandlung unauffällig zu gestalten. Der Einsatz von festsitzenden Apparaturen gestatten eine gezielte, kontrollierte, überschaubare und nahezu unbeschränkte Einzeltzahnbewegung.