Parodontaler Screening Index (Psi)
da wird nachgeschaut, wie weit sich der Knochen am Zahn zurückgebildet hat. Die Vorsorgemaßnahme kann seit Anfang 2004 auch über die gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden. Je nach Befund entscheidet der Zahnarzt dann, ob der Zahn erhalten werden kann oder gezogen werden muss.